Wege in die Behandlung

Abläufe und Kosten

In meiner Privatpraxis behandle ich Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Alle Patienten­gruppen können sich ohne Über­weisung direkt an mich wenden. Die Behandlungen werden im Rahmen der Richtlinien­therapie durchgeführt.

Privatversicherte:

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, mit Eintragung bei der Psycho­thera­peuten­kammer NRW und Eintragung im Arztregister der Kassen­ärztlichen Vereinigung Nordrhein, bin ich berechtigt meine Leistungen mit allen privaten Kassen abzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin, in welchem Rahmen Ihre private Kranken­versicherung für die Kosten einer Therapie aufkommt und welche Unterlagen Ihre Versicherung für die Beantragung einer Therapie benötigt.
Selbstverständlich unterstütze ich bei der Beantragung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebühren­ordnung für Psycho­therapeuten (GOP).

Beihilfeberechtigte:

Falls Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten der Psycho­therapie zu 80% von der Beihilfe übernommen. Die restlichen 20% werden von der privaten Kranken­versicherung bezahlt. Es werden die entsprechenden Antrags­unterlagen der Beihilfe­stelle benötigt, bitte bringen Sie diese zu Beginn des Kennen­lernens mit. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebühren­ordnung für Psycho­therapeuten (GOP).

Selbstzahler:

Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch als Selbst­zahler übernehmen. Z.B. wenn Sie nicht möchten, dass eine offizielle Diagnose gestellt wird. Die in Rechnung gestellten Therapie­kosten richten sich auch hier nach der Gebühren­ordnung für Psycho­therapeuten (GOP).

Die ersten Schritte

Terminvereinbarung

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per Mail. Sie erhalten dann einen Anmeldebogen und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

Infos zur Anmeldung für Kinder und Jugendliche

Sprechstunden

Im Rahmen mehrerer erster Termine mit dem Kind / der oder dem Jugendlichen und den Eltern versuche ich einen Eindruck von der Art und der Schwere der psychischen Erkrankung zu bekommen (falls vorhanden). Zum Abschluss dieser Sprech­stunden­termine wird diese Einschätzung sowie meine Behandlungs­empfehlung besprochen.

Probatorische Sitzungen

Bevor eine Therapie wirklich beginnt, gibt es eine „probatorische Phase“. Das sind bis zu sechs weitere Sitzungen, die dem gegen­seitigen Kennen­lernen und der ausführlicheren Informations­gewinnung dienen, und in der wir herausfinden, ob meine Arbeitsweise zu Ihrer familiären Situation passt und eine Behandlung allen Beteiligten sinnvoll erscheint. Falls ja, wird am Ende der Probatorik ggf. ein Antrag für die benötigten Behandlungs­stunden gestellt. Hierfür ist eine Diagnose notwendig.

Therapie

Je nach Situation kann zunächst eine Akut- oder Kurzzeittherapie (bis zu 12 Termine), oder direkt eine Langzeittherapie beantragt werden. Bei einer Lang­zeit­therapie ist mit einer Therapiedauer von mindestens einem Jahr zu rechnen.

Bei Bedarf können Therapien verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Auf Wunsch und ausschließlich nach Rücksprache nehme ich auch Kontakt zum sozialen Umfeld wie z.B. Schule, Kindergarten und anderen behandelnden Therapeut*­innen/ Ärzt*innen auf. 
Es besteht Schweigepflicht!