Wege in die Behandlung
Abläufe und Kosten
In meiner Privatpraxis behandle ich Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Alle Patientengruppen können sich ohne Überweisung direkt an mich wenden. Die Behandlungen werden im Rahmen der Richtlinientherapie durchgeführt.
Privatversicherte:
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, mit Eintragung bei der Psychotherapeutenkammer NRW und Eintragung im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, bin ich berechtigt meine Leistungen mit allen privaten Kassen abzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin, in welchem Rahmen Ihre private Krankenversicherung für die Kosten einer Therapie aufkommt und welche Unterlagen Ihre Versicherung für die Beantragung einer Therapie benötigt.
Selbstverständlich unterstütze ich bei der Beantragung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte:
Falls Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten der Psychotherapie zu 80% von der Beihilfe übernommen. Die restlichen 20% werden von der privaten Krankenversicherung bezahlt. Es werden die entsprechenden Antragsunterlagen der Beihilfestelle benötigt, bitte bringen Sie diese zu Beginn des Kennenlernens mit. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch als Selbstzahler übernehmen. Z.B. wenn Sie nicht möchten, dass eine offizielle Diagnose gestellt wird. Die in Rechnung gestellten Therapiekosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).




Die ersten Schritte
Terminvereinbarung
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per Mail. Sie erhalten dann einen Anmeldebogen und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.
Sprechstunden
Im Rahmen mehrerer erster Termine mit dem Kind / der oder dem Jugendlichen und den Eltern versuche ich einen Eindruck von der Art und der Schwere der psychischen Erkrankung zu bekommen (falls vorhanden). Zum Abschluss dieser Sprechstundentermine wird diese Einschätzung sowie meine Behandlungsempfehlung besprochen.
Probatorische Sitzungen
Bevor eine Therapie wirklich beginnt, gibt es eine „probatorische Phase“. Das sind bis zu sechs weitere Sitzungen, die dem gegenseitigen Kennenlernen und der ausführlicheren Informationsgewinnung dienen, und in der wir herausfinden, ob meine Arbeitsweise zu Ihrer familiären Situation passt und eine Behandlung allen Beteiligten sinnvoll erscheint. Falls ja, wird am Ende der Probatorik ggf. ein Antrag für die benötigten Behandlungsstunden gestellt. Hierfür ist eine Diagnose notwendig.
Therapie
Je nach Situation kann zunächst eine Akut- oder Kurzzeittherapie (bis zu 12 Termine), oder direkt eine Langzeittherapie beantragt werden. Bei einer Langzeittherapie ist mit einer Therapiedauer von mindestens einem Jahr zu rechnen.
Bei Bedarf können Therapien verlängert oder vorzeitig beendet werden.
Auf Wunsch und ausschließlich nach Rücksprache nehme ich auch Kontakt zum sozialen Umfeld wie z.B. Schule, Kindergarten und anderen behandelnden Therapeut*innen/ Ärzt*innen auf. Es besteht Schweigepflicht!